Fürsorge für Reisende

Fürsorge für Reisende

Die Pflicht zur Fürsorge des Arbeitgebers endet nicht, wenn ein Mitarbeiter das Unternehmen verlässt und auf Geschäftsreise geht. 

Betriebsverfassungsgesetz, Sozialgesetzbuch, Handelsgesetzbuch sind nur einige Stellen, wo sich entsprechende Regelungen finden lassen. Dort wird eindeutig definiert, dass Reisende vor unnötigen Risiken und gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder Schäden zu schützen sind.

Eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Erstattung von Krankheitskosten reicht nicht aus, um den Pflichten eines Arbeitgebers gegenüber seinen Reisenden gerecht zu werden.

Häufig sind Sachwerte besser versichert als die Mitarbeiter eines Unternehmens. Das geschieht in der Regel nicht aus bösem Willen, sondern mangels ausreichender Erfahrung im Umgang mit dem Thema Sicherheit auf Reisen.

Die Risikoanalyse, Erstellung von Notfallplänen, die Auswahl von Dienstleister, die Reisende in Ausnahmesituationen vor Ort im Ausland betreuen und begleiten sind nur einige Aspekte dieses Projekts. 

Im Umfeld des "War of talents" lohnt es sich mit entsprechenden Maßnahmen auch im Recuiting von Mitarbeitern die viel auf Reisen sein werden zu werben.

Im btm4u-Netzwerk arbeiten ausgewählte Fachexperten und Spezialisten, um neutral den Bedarf, sowie die notwendigen Maßnahmen zu ermitteln und deren Implementierung zu begleiten.